
Checkliste fürs Sabbatical 01/2022
13. April 2022
Sabbatical für Lehrer*innen
Tipps und Hilfestellung zur Vorbereitung
Langfristige Planung des Sabbatical-Modells
- circa zwei bis sieben Jahre vor dem Start in das Sabbatical entscheiden welches Sabbatical-Modell passend ist
- Blockmodell mit zeitlich begrenztem Lohnverzicht, inklusive Varianten für Teilzeitbeschäftigung, zum Beispiel als fünfjähriges Modell: vier Jahre lang mit jeweils vier Fünftel der Bezüge arbeiten und in der Freistellungsphase den gleichen Beitrag erhalten.
- Halbjahresmodell, bei welchem die Auszeit ein Schulhalbjahr umfasst; die Lehrkraft bezieht zwei Drittel des Gehalts und die Ansparphase beläuft sich nur auf zwei Schulhalbjahre in Vollbeschäftigung.
- Teilzeitmodell für Lehrkräfte die in Teilzeit arbeiten, bei einer Arbeitszeit von 50 Prozent, arbeitet die Lehrkraft für eine bestimmte Zeit in Vollzeit und bekommt anschließend für den gleichen Zeitraum eine bezahlte Auszeit; am Gehalt ändert sich nichts.
- Fondsparmodell, um Urlaub, Überstunden und/oder Teile des Gehalts anzusammeln
- Vorgezogener Ruhestand
- Unbezahltes Sabbatjahr mit Gehaltsverzicht
- Das Blockmodell wird überwiegend genutzt (vor dem Sabbatical wird für einen bestimmten Zeitraum auf einen Teil des Gehalts verzichtet, der während des Sabbaticals ausgezahlt wird).
- Je nach ausgewähltem Modell übernehmen Arbeitgeber Beiträge für Sozial-, Kranken- und Pflegeversicherung oder nicht; dies sollte man im Vorfeld prüfen.
Hilfestellung zur Vorbereitung
- Wichtig ist die rechtzeitige Beantragung für die Genehmigung, jeweils im Januar des Jahres für den Beginn des jeweiligen Modells beziehungsweise der Ansparphase. Das heißt, rund zwei bis sieben Jahre im Voraus der eigentlichen Zeit der Freistellung.
- Modelle und Beantragung laufen unterschiedlich in jedem Bundesland und sind abhängig davon, ob ein Beamten- oder Angestelltenstatus vorliegt. Für Beamt*innen gelten landesweit einheitliche Regeln; Angestellte müssen sich mit ihrem Arbeitgeber absprechen (je nach Tarifvertrag).
- Recherche der aktuellen Bedingungen und gesetzlichen Vorschriften bei der jeweiligen personalaktenführenden Dienststelle (Schulamt oder Kultusministerium des jeweiligen Bundeslandes).
- Das jeweilige Antragsformular mit den konkreten rechtlichen Rahmenbedingungen und Hinweisen ist über das Schulamt/den Schulträger/das Kultusministerium erhältlich.
- Der Antrag wird per Dienstweg über die Schulleitung an das zuständige Schulamt/den Schulträger oder das Kultusministerium des Bundeslandes gestellt.
- Darin werden die jeweiligen Anspar- und Freistellungsphasen sowie die Bezahlung/Besoldung vereinbart. Auch Rückkehr-, Urlaubsanspruchs-, Krankheits-, und Kündigungsregelungen sollten beachtet werden.
- Schriftlich mit dem Schulamt/dem Schulträger/dem Kultusministerium klären, ob man nach der Rückkehr aus dem Sabbatical Vollzeit oder reduziert arbeiten möchte. Den Antrag dafür zur gewohnten Frist für das Schuljahr, in welchem man zurückkehren möchte, einreichen. Es wird empfohlen, sich zum Ende des Sabbatjahres beim Schulamt in Erinnerung zu bringen.
- Informationen bekommen Lehrer*innen auch bei den Berufsverbänden für Lehrer*innen des jeweiligen Bundeslandes und bei bundesweiten Berufsverbänden für Lehrer*innen wie dem Deutschen Philologenverband (DPhV) (für Mitglieder), dem Verband Bildung und Erziehung (VBE) oder der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).
- Auch online gibt es hilfreiche Tipps, beispielsweise unter https://www.sabbatjahr.org/sabbatjahr-lehrer-beamte
- Aufgrund des Lehrermangels kann es, je nach konkreter Personalsituation und dem Bedarf der jeweiligen Schule, zu Einschränkungen der Genehmigung des Sabbaticals kommen. Besonders betroffen davon sind aktuell Grundschullehrer*innen sowie Kunst- und Informatiklehrer*innnen der weiterführenden Schulen.
- Klärung der Gesundheitsvorsorge sowie finanzieller und versicherungsrechtlicher Fragen bei den eigenen Versicherungsträgern. Bei längerer Reisezeit im Ausland genügt eventuell die Reiseauslandsversicherung nicht und eine Langzeitauslandsversicherung ist nötig (berücksichtigen, dass einige Versicherungen eine Gesundheitsprüfung verlangen und sich der Beitrag am Gesundheitsstatus orientiert).
- Klären, wer sich in der Abwesenheit um Wohnung oder Haus und gegebenenfalls um die Haustiere kümmert.
- Planung der Rückkehr in den Job. Es gibt keinen Anspruch auf die Rückkehr in die gleiche Schule, aber ein Recht auf die Rückkehr auf eine vergleichbare Stelle in der Nähe des Wohnorts innerhalb des Bundeslandes. Es wird empfohlen, den Kontakt zur Dienststelle zu halten.
Tipps zur Reise-Planung
- Beginn mit Recherche und Reiseplanung circa 1 Jahr vor Reisebeginn, je nach Reisedauer, Reiseziel und Reiseroute
- Jeweilige Einreisebestimmungungen beim Auswärtigen Amt klären
- Circa ein Jahr bis sechs Monate vor Reiseantritt den aktuellen Impfstatus überprüfen, je nach Reiseziel Termine für Impfungen vereinbaren (mit Hausarzt oder je nach Reiseziel eventuell beim Tropeninstititut klären)
- Einige Monate im Voraus der Reise das benötigte Visum oder die benötigten Visa beantragen
- Je nach geplanten Unternehmungen notwendiges Equipment besorgen (auf gute Qualität achten, da die Neuanschaffung auf Reisen schwierig sein kann)
- Mindestens Hinflug (und Rückflug) fest buchen, beispielsweise über skyscanner.de
- Berücksichtigung von klimatischen Bedingungen (zum Beispiel Regen- und Trockenzeiten, Jahreszeiten) und regionalen Feiertagen (Einschränkung von Reisemöglichkeiten oder hohes Verkehrsaufkommen)
- Unterkünfte lassen sich teilweise auch kurzfristig buchen über
- https://www.couchsurfing.com;
https://www.booking.com;
https://www.airbnb.de;
https://de.warmshowers.org - Strecken- und Tourenplanung im Voraus, mit Karten und Routenplanern wie beispielsweise google maps, MAPS.ME oder komoot und outdooractive
- Bei Aufenthalten im Ausland ist eine zusätzliche Auslandkrankenversicherung sinnvoll. Diese muss selbst abgeschlossen werden.