Datenschutz für Fotos von Schüler-Gleichungen

13. Mai 2019


Frage:

Im Mathematikunterricht werden gerne Apps wie correct (http://demo.correct.guru) bzw. photomath (https://photomath.net/de/) benutzt, mit denen sich mittels Fotos mathematische Aufgaben im Handumdrehen überprüfen bzw. lösen lassen. Fallen Fotos von Schüler-Gleichungen (ohne Namensnennung) dann unter die DSGVO?

Antwort:

Personenbezogene Daten sind nach Art. 4 DSGVO alle Informationen, „die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person […] beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.“ Fotos von Gleichungen, die ein Schüler schreibt, sind so lange keine personenbezogenen Daten, solange kein Bezug zu dem Schüler hergestellt werden kann, der die Gleichung geschrieben hat. Ein Bild einer Gleichung allein fällt daher nicht unter die DSGVO.
Benötigen die Apps dafür eine WLAN-Verbindung, ändert das daran erst einmal nichts. Allerdings können – mit vorheriger Einwilligung – über das Schul-WLAN und bei Nutzung einer Mobile Device Management-Lösung personenbezogene Daten erfasst werden. Dabei wird in der Regel aber allenfalls erfasst, welche Apps genutzt wurden, aber nicht, welche Inhalte in den Apps.
Allerdings bieten beide Apps eine Registrierung an. Mit der Registrierung werden die Daten auf dem Betreiber-Server gespeichert und so zu personenbezogenen Daten, da ein Bezug zu der registrierten Person hergestellt werden kann. Die App-Anbieter müssen in diesem Fall die DSGVO und das BDSG beachten.


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