FRAGE
Viele Lehrkräfte setzen das Tool Padlet (https://de.padlet.com) ein, um den Schülern einen Wochenplan oder eine ausführliche Aufgabenstellung zu geben. Manche Schulen arbeiten auch schon mit Schullizenzen, damit die Schüler ebenfalls Padlets erstellen können. Nun ist die Nutzung durch Schüler aber nicht in allen Bundesländern erlaubt, da sie nicht DSGVO-konform sein soll. Die Lehrkräfte sind verunsichert. Dürfen sie dieses Tool nun nutzen oder nicht?
ANTWORT
Es finden sich viele nützliche Angebote für den schulischen Einsatz im Internet. Der Einsatz während des Unterrichts mit Schulgeräten lässt sich im Regelfall unproblematisch gestalten, wenn personenbezogene Daten weder für die Anmeldung noch bei der aktiven Nutzung verwendet werden.
WIE FUNKTIONIERT PADLET?
Padlet nutzt aktive Trackingmechanismen und Technologien von Drittanbietern, die personenbezogene Daten erheben und verarbeiten. Es wird keine Zustimmung für die Nutzung dieser Mechanismen vom Seitenbetreiber eingeholt. Die Daten werden in den USA gespeichert. Derzeit ist nicht gesichert, dass in den USA ansässige Unternehmen dieVorgaben der DSGVO einhalten. Unabhängig davon ist die Nutzung jedoch datenschutzkonform möglich, wenn ein paar Regeln eingehalten werden.
Eine Mustervereinbarung zur Einwilligung in die Nutzung von Padlet finden Sie hier als Download.
